In einem Schreiben an Premierminister Xavier Bettel Mitte Januar hat der LCGB seine Standpunkte, Überlegungen und Forderungen bezüglich diverser Themen, die in der nächsten Dreierrunde zur Sprache gebracht werden sollten, ausgearbeitet.
Reform der Familienleistungen
Ohne vorhergehende Diskussionen mit den Sozialpartnern, hat die Regierung im Juni 2015 den Gesetzesentwurf über die Reform der Familienleistungen verabschiedet, der vor allem auf eine Reduzierung der Ausgaben im Staatshaushalt ausgerichtet ist und dabei kinderreiche oder alleinerziehende Familien benachteiligt. Der LCGB fordert eine Anpassung sämtlicher Familienleistungs-beträge, um den Wertverlust der Leistungen infolge der Desindexierung von 2006 auszugleichen.
Allgemein wünscht sich der LCGB eine kohärentere Vorgehensweise der Regierung in Bezug auf die Familienpolitik. Um die Existenz der Familien zu gewährleisten, müssten sämtliche Reformen (Familienleistungen, Kinderzulagen, Elternurlaub, Dienstleistungsschecks usw.) gemeinsam ausgearbeitet werden.
Der LCGB erinnert darüber hinaus daran, dass die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs ohne definierten Anpassungsmechanismus das Abkommen vom 28. November 2014 mit allen drei unterzeichnenden Gewerkschaften in Frage stellt. Mangels eines glaubwürdigen schriftlichen Vorschlags der Regierung fordert der LCGB die sofortige Rückkehr zur Indexierung der Familienleistungen sowie zur Indexierung der staatlichen Beteiligung am System der Dienstleistungsschecks.
Kranken- und Mutterschaftsversicherung
Angesichts der gesunden finanziellen Entwicklung der Krankenversicherung und der für 2016 vorgesehenen Rücklage von 18 % fordert der LCGB eine Verbesserung bei der Übernahme der Kosten der Versicherten, eine Ausdehnung der bestehenden Leistungen (Zahnpflege, Ophthalmologie usw.) bzw. die Einführung von neuen Kostenerstattungen (vorbeugende Medizin und komplementäre Medizin).
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung stellt den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Der LCGB verlangt demzufolge, dass sich die beabsichtigte Reform auf die persönlichen Bedürfnisse des Pflegeversicherten, die Qualität seiner Betreuung und die erforderlichen Kontrollsysteme zur Gewährleistung der reibungslosen Funktionsweise der Pflegeversicherung konzentrieren muss. Der LCGB appelliert an das politische Gewissen für eine Bereitgestellung ausreichender Mittel zur Gewährleistung einer Qualitätspflege der Betroffenen als auch für die Förderung leistungsfähiger Betreuungsstrukturen.
Der LCGB erinnert in diesem Kontext daran, dass die einzelnen Komponenten der Sozialversicherung, u.a. die Kranken- und Mutterschaftsversicherung, die Pflegeversicherung, der Spitalplan oder ferner die Präventivmedizin eng miteinander verflochten und voneinander abhängig sind, d.h. dass z.B. weniger Betten im Krankenhausplan zu einem höheren Bedarf an häuslichen Pflegeleistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden müssten, führen.
Vorruhestand / Rente
Der LCGB pocht auf das Ablassen von der Einführung einer gesetzlichen Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren für eine mögliche Inanspruchnahme des Vorruhestandes und verlangt die Abschaffung des Solidaritätsvorruhestandes solange auf Eis zu legen wie keine Altersteilzeitregelungen eingeführt werden. Darüber hinaus müssen die Modalitäten für die Gewährung des Vorruhestandes für Schichtarbeit und/oder Nachtarbeitern neu definiert werden, um den aktuellen Arbeitsrhythmen und Arbeitsmodellen Rechnung zu tragen.
Infolge der Kaufkraftverluste aufgrund von mehreren Manipulationen des Rentenanpassungssystems fordert der LCGB auch den kompletten Erhalt dieses Systems, solange der Gesamtbeitrag nicht angehoben worden ist. Der LCGB besteht darüber hinaus auf die Einführung eines Rentensystems, das allen Versicherten die gleichen Rechte, Möglichkeiten und Verpflichtungen bietet, sowie die Abschaffung der Rentenobergrenze bezüglich der einheitlichen Regelung des privaten und öffentlichen Sektors, die Anhebung der Einnahmen der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) und das Einführen einer Altersteilzeitregelung.
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Angesichts der negativen Folgen der Krise, darunter ein erheblicher Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit (siehe Grafik), fordert der LCGB die Einführung alternativer Maßnahmen zur Schaffung einer gewissen Stabilität im Berufsleben. Der LCGB erinnert hierbei an sein Modell zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung der Arbeitnehmer mittels Strukturen zur Verwaltung von „Personalüberschüssen“, das vergleichbar mit der „Cellule de Reclassement“ (CDR) ist.
Der LCGB verlangt zudem die allgemeine Einführung eines Vorruhestandsmodells, die Verlängerung des Arbeitslosenentschädigungszeitraumes bis hin zur endgültigen Umschulung zu einer stabilen Beschäftigung mit einer Anpassung der Entschädigung sowie eine Verbesserung der Formeln des zeitweiligen Arbeitskräfteverleihs zum Nachteil der Zeitarbeit.
Arbeitsrecht
Der LCGB fordert die Einführung eines bedingten Teilzeitbeschäftigungsrechtes für Arbeitnehmer mit Kindern unter 12 Jahren oder mit pflegedürftigen Familienmitgliedern als auch diverse Anpassungen des Arbeitsrechts, um den Arbeitnehmern einen besseren Schutz gegen Entlassungen zu gewährleisten.
Nach der quasi vollständigen Überwachung mehrerer krankgeschriebenen Cargolux-Mitarbeitern, sowie den folgenden 4 Entlassungen wegen „Missbrauchs des Krankenurlaubs“, fordert der LCGB einen restriktiveren Gesetzesrahmen zum Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer. Die technischen Überwachungsmittel (d.h. GPS-Lokalisierung, Abhörungen usw.) werden ja bereits vom der Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD) reglementiert.
Streikrecht
Der LCGB fordert eine Änderung des Gesetzesrahmen des Streikrechtes, damit das Recht auf kollektive Aktionen, das sich direkt aus der Versammlungsfreiheit und dem Streikrecht ergibt als auch in der Verfassung verankert und vom IAA und durch internationale Abkommen gestützt ist, gewährleistet ist, und zwar in allen Konfliktsituationen, seien es Kollektivabkommen und/oder Streitfälle.
Die Steuerreform von 2017
Der LCGB schlägt 6 Prioritätsachsen für eine erhebliche Erleichterung der Steuerlast von Arbeitnehmern und Rentnern vor:
- Eine regelmäßige Anpassung der Steuersätze an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten;
- Eine vollständige Befreiung des Mindestsoziallohnes von der Einkommenssteuer mit dem Ergebnis, dass der Nettobetrag des Mindestsoziallohnes um 5,1 % steigt;
- Eine Anpassung der Struktur des Steuersatzes im Hinblick auf deren Progression (Abflachung des sog. Mëttelstandsbockels);
- Eine Anpassung der verschiedenen Gestehungskosten, Sonderausgaben, Steuerabschläge, Steuerbefreiungen oder –kredite, von denen einige seit 1990 nicht mehr angepasst wurden;
- Eine Berichtigung der Ungleichheiten der Steuerklasse 1a, die vor allem Alleinerziehende gegenüber verheirateten Paaren benachteiligt;
- Die Frage bezüglich der Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Festlegung der Steuerklassen.