Geöffnete Grenzübergänge zwischen Deutschland und Luxemburg

Aufgrund der COVID-19Pandemie ist die deutsch-luxemburgische Grenze nur an bestimmten Übergängen passierbar:

B406 Remich Brücke (seit dem 17/04/2020 wieder geöffnet)

Bollendorf-Pont (seit dem 17/04/2020 wieder geöffnet)

BAB 64 Mesenich

B 419 Wellen

B 419 Wincheringen

B 418 Wasserbilligerbrück

B 257 (E29) Echternachbrück

B 407 / B 419 Perl-Schengen / Perl Apach (Kreisverkehr Dreiländereck)

BAB 8 Perl-Schengen

B 410 Rodershausen

B 50 Vianden

 

Damit Grenzgängern die Einreise nach Luxemburg vereinfacht wird, wurde von der luxemburgischen Regierung eine Bescheinigung erstellt um das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nachzuweisen.

Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts von Deutschland, Frankreich oder Belgien nach Luxemburg im Rahmen der COVID19-Lage und ist bei Bedarf an Grenzübergängen auszuweisen.

Die Bescheinigungen müssen sowohl bei Grenzüberschritt mit dem Privatwagen als auch in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgelegt werden.

 

Formular für deutsche Grenzgänger zum gute sichtbaren Anbringen hinter der Windschutzscheibe des Privatwagens:

https://gouvernement.lu/dam-assets/documents/actualites/2020/03-mars/Zertifikat-Berufspendler-Nachweis-Notwendigkeit-Grenzuebertritt.pdf

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