{"id":37674,"date":"2016-04-21T10:20:21","date_gmt":"2016-04-21T09:20:21","guid":{"rendered":"http:\/\/lcgb.lu\/?p=37674"},"modified":"2016-04-21T10:20:21","modified_gmt":"2016-04-21T09:20:21","slug":"reforme-fiscale-un-resultat-decevant","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lcgb.lu\/de\/2016\/04\/21\/reforme-fiscale-un-resultat-decevant\/","title":{"rendered":"Die Steuerreform: ein entt\u00e4uschendes Ergebnis!"},"content":{"rendered":"<p>Nach mehreren Sitzungen der Regierung mit den Sozialpartnern und nach dem Schreiben des LCGB vom 14. M\u00e4rz 2016, trafen die Sozialpartner heute erneut die Vertreter der Regierung zum Thema Steuerreform. In dieser Sitzung bef\u00fcrwortete der LCGB s\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen zur Steuererleichterung der Arbeitnehmer und Rentner, insbesondere die Aufwertung des Mahlzeitengutscheins auf 10,80 Euro, welche auf Dr\u00e4ngen des LCGBs hin vorgenommen wurde.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der LCGB unterstrich hingegen jedoch auch, dass die vorgeschlagene Reform nicht ausreiche, und fordert zuz\u00fcglich zu den Regierungsma\u00dfnahmen, die Umsetzung folgender Ma\u00dfnahmen im Interesse aller Steuerzahler:<\/p>\n<ol>\n<li>R\u00fcckkehr zu einer regelm\u00e4\u00dfigen Anpassung der Steuers\u00e4tze an die Steigerung der Lebenshaltungskosten, um weitere Lohnaush\u00f6hlungen zu vermeiden;<\/li>\n<li>Vollst\u00e4ndige Einkommenssteuerbefreiung des sozialen Mindestlohns f\u00fcr unqualifizierte Arbeitnehmer, was einer Anhebung um 5,1 % des Nettolohns, der den betroffenen Arbeitnehmern 2016 zur Verf\u00fcgung steht, entspricht. Diese Steuerbefreiung w\u00fcrde eine h\u00f6here Kaufkraft f\u00fcr die betroffenen Arbeitnehmer mit sich bringen und somit ebenfalls des heimischen Konsum zugutekommen;<\/li>\n<li>Anpassung der Struktur des Steuersatzes im Sinne einer Ausweitung und Abflachung der Steigerung der einzelnen Steuers\u00e4tze (Abflachung des \u201eM\u00ebttelstandsbockel\u201c);<\/li>\n<li>Aufhebung der Ungleichheiten bez\u00fcglich der Steuerklasse 1a, die Alleinerziehende im Vergleich zu verheirateten Paaren (Steuerklasse 2) benachteiligt. Dies sollte durch eine ad\u00e4quate Anpassung des Steuersatzes dieser Klasse oder durch deren simple Abschaffung zu Stande kommen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der LCGB bedauert sehr, keine ausf\u00fchrlichen finanziellen Informationen zu den einzelnen Ma\u00dfnahmen, die die Regierung vorgestellt hat, erhalten zu haben. Diese Informationen w\u00e4ren hingegen sehr n\u00fctzlich gewesen, um die Auswirkungen auf die Steuerzahler zu ermessen. Im selben Geist und in Abwesenheit dieser wichtigen finanziellen Daten, kann die Regierung auch nicht eine Verwerfung dieser 4 zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen, die wirklich im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner liegen, mit haushaltstechnischen Argumenten rechtfertigen.<\/p>\n<p>Der LCGB m\u00f6chte betonen, dass ohne die Umsetzung seiner 4 Forderungen die von der Regierung vorgeschlagene Reform nicht wirklich als Steuerreform betrachtet werden kann. Wenngleich steuerliche Erleichterungen vorgesehen sind, reicht die Tragweite der Reform nicht aus, um die Arbeitnehmer und Rentner f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Steuerbelastungen und Herabsetzungen der sozialen Transferleistungen der vergangenen Jahren (Anhebung der Mehrwertsteuer, Senkung der einzelnen Familienleistungsbetr\u00e4ge, zeitweilige Haushaltsausgleichssteuer usw.) zu entsch\u00e4digen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach mehreren Sitzungen der Regierung mit den Sozialpartnern und nach dem Schreiben des LCGB vom 14. M\u00e4rz 2016, trafen die Sozialpartner heute erneut die Vertreter der Regierung zum Thema Steuerreform. 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