In Luxemburg müssen Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten eine Personaldelegation einrichten. Die Arbeitnehmer wählen alle 5 Jahre diese Personaldelegation, die die Wahrung und Verteidigung ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet. Die nächsten Sozialwahlen finden am 12. März 2024 statt.
Wer kann Kandidat werden?
Alle Arbeitnehmer:
- die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
- mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten vor dem 1. Februar 2024 (1. Tag des Monats, in dem der Aushang zur Ankündigung der Wahlen erfolgt)
- die nicht Direktor, Geschäftsführer, Personalchef oder verwandt/verschwägert (bis einschließlich 4. Grad) mit dem Unternehmensleiter sind
Gut zu wissen: Ein Kündigungsschutz besteht auch für Kandidaten der Sozialwahlen während der ersten 3 Monate nach der Aufstellung ihrer Kandidatur sowie für ehemalige Mitglieder der Delegation während der ersten 6 Monate nach Ablauf ihres Mandats.
Warum Kandidat des LCGB werden?
- SIE teilen die Verpflichtungen und Werte des LCGB.
- SIE wollen am Sozialdialog in Ihrem Unternehmen teilnehmen.
- SIE wollen Ihre Rechte und die Ihrer Arbeitskollegen verteidigen.
- SIE wollen zu einer humanen Entwicklung der Arbeitswelt beitragen.
Interessiert?
Dann kontaktieren Sie Ihren Gewerkschaftssekretär und lassen Sie uns Ihr Kandidatenformular zukommen! Der LCGB ist für Sie da. Ein Team aus erfahrenen Delegierten und Gewerkschaftsvertretern begleitet Sie.
Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post oder Email an:
LCGB
11, rue du Commerce
L-1351 Luxembourg
E-mail : elections@lcgb.lu
Sie können das Formular auch einfach und bequem im Internet ausfüllen: