Eine Personaldelegation vertritt die Interessen der Beschäftigten eines Unternehmens gegenüber dem Arbeitgeber und setzt sich aus den Personalvertretern zusammen, die alle fünf Jahre aus der Belegschaft des Unternehmens gewählt werden. Die nächsten Sozialwahlen finden am 12. März 2024 statt.

Einrichtung einer Personaldelegation

Die Einrichtung einer Delegation ist obligatorisch in Unternehmen, die regelmäßig mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind. Die Zusammensetzung der Delegation variiert je nach Anzahl der Beschäftigten:

  Beschäftigte

Zu wählrende Delegierte

Zu wählende Ersatzdelegierte

Relative Mehrheitswahl

15-25 1 1
26-50 2 2
51-75 3 3
76-99 4 4

Verhältniswahl

100-200 5 5
201-300 6 6
301-400 7 7
401-500 8 8
501-600 9 9
601-700 10 10

 

Zeitguthaben und Freistellung der Delegierten

Ein Unternehmen muss den Delegierten die notwendige Zeit einräumen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Alle Aktivitäten, die für die Ausübung des Delegiertenmandats erforderlich sind, sind der Arbeitszeit gleichzusetzen.

Die Delegation trifft sich normalerweise einmal im Monat, aber mindestens sechsmal im Jahr, davon dreimal mit der Geschäftsleitung. Die Sitzungszeit gilt als Arbeitszeit und wird entsprechend vergütet. Der Arbeitgeber muss zudem den Delegierten ein bezahltes Zeitguthaben für die Ausübung ihrer Funktionen gewähren. Diese Zeitguthaben werden im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen unter allen Listen aufgeteilt, die mindestens 20 % der Sitze erhalten haben.

In Unternehmen mit < 250 Beschäftigten verfügen die Personaldelegierten über ein Gesamtguthaben an bezahlten Stunden proportional zur Anzahl der Beschäftigten:

Beschäftigte

Wöchentlises Stundenguthaben

15 1
20 2
40 3
60 5
80 6
100 8
120 10
140 11
149 12
150 24
160 26
180 29
200 32
220 35
240 38
249 40

 

In Unternehmen mit ≥ 250 Beschäftigten werden je nach Anzahl der Beschäftigten ein oder mehrere Delegierte von ihrer regulären Arbeitsleistung für gewerkschaftliche Tätigkeiten unter Fortzahlung des Gehalts freigestellt:

Beschäftigte

Freigestellte Delegierte

250-500 1
501-1.000 2
1.001-2.000 3
2.001-3.500 4

Bei > 3.500 Arbeitnehmern kommt pro 1.500 Arbeitnehmer ein Delegierter hinzu.

In Betrieben mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern kann der LCGB automatisch einen seiner Delegierten freistellen.

 

Rolle und Aufgaben einer Personaldelegation

Die Aufgabe der Personaldelegation besteht in der Wahrung und Verteidigung der Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Beschäftigungssicherheit und den sozialen Status. Sie fungiert somit als Vermittler zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Die Personaldelegation erfüllt seine Aufgaben durch die:

  • Weiterleitung von Beschwerden einzelner Mitarbeiter oder von Arbeitnehmergruppen an den Arbeitgeber
  • Überwachung der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen und Kollektivverträge
  • Vermeidung und Schlichtung von Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und einzelnen Mitarbeitern oder der Belegschaft
  • Stellungnahmen und Vorschläge zur Betriebsordnung

 

Weitere Rechte und Pflichten der Personaldelegation sind:

  • Unterstützung eines Arbeitnehmers bei einem Kündigungsgespräch
  • Recht auf Information im Falle der Änderung der rechtlichen Situation des Arbeitgebers
  • Recht auf Information und Anhörung im Falle der Schaffung von Teilzeitstellen oder des Einsatzes von Zeitarbeitern
  • Erhalt der Details und der Abrechnung der Arbeitszeiten
  • Stellungnahmen zum Antrag auf Überstunden
  • den Schutz der Arbeitnehmer vor Mobbing zu gewährleisten

 

Wer darf wählen?

Am 12. März 2024 werden alle Arbeitnehmer:

  • die Ansässige und Grenzgänger sind
  • die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben
  • die am Tag der Wahl seit mindestens 6 Monaten in dem Betrieb beschäftigt sind

zur Teilnahme an der Wahl der Personalvertreter ihres Unternehmens eingeladen.

Wahlverfahren

Die Wahlen werden durch eine geheime Wahl an der Wahlurne der Beschäftigten eines Unternehmens durchgeführt.

Die Briefwahl ist nur den Arbeitnehmern vorbehalten, die am Tag der Wahl der Personaldelegation (12. März 2024) ihre Abwesenheit aus Gründen der Arbeitsorganisation oder aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft oder Urlaub nachweisen können, sofern der Arbeitgeber bis spätestens den 12. Februar 2024 einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsministerium gestellt hat. Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in unserem Tract.

Das Wahlsystem hängt von der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer ab. In beiden Fällen hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Delegierte zu wählen sind.

Relative Mehrheitswahl (≤ 99 Beschäftigte)

Die Wahlen erfolgen auf Basis von Einzelkandidaturen. Die Stimmen werden vergeben, indem ein Kreuz (+ oder x) in das Feld hinter dem Namen des Kandidaten gezeichnet wird. Die Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl sind gewählt.

Verhältniswahl (≥ 100 Beschäftigte)

Die Wahlen erfolgen auf Basis von Kandidatenlisten. Die Delegiertenmandate werden entsprechend der für jede Liste abgegebenen Stimmen zugeteilt.

Die Kandidaten des LCGB treten auf der Liste 1 an und verteidigen 8 Werte.

Bei Verhältniswahlen gibt es zwei Abstimmungsmethoden:

  • Die sicherste Wahlmethode besteht darin, den Kreis über einer der Listen anzukreuzen. Dadurch vergibt der Wähler eine Stimme an jeden Kandidaten.
  • Alternativ kann der Wähler den Kandidaten seiner Wahl eine oder zwei Stimmen geben, indem er ein oder zwei Kreuze (+ oder X) in das reservierte Feld hinter dem Namen des Kandidaten zeichnet, wobei er darauf achtet, nicht mehr Kreuze zu machen, als er Stimmen hat.
  • Achtung: Diese beiden Wahlmethoden dürfen auf keinen Fall miteinander vermischt werden!