Wussten Sie, dass ein Arbeitgeber in Luxemburg immer den sozialen Mindestlohn (SML) zahlen muss?
Grundsätzlich können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer den als Gegenleistung für die ausgeführte Arbeit entrichteten Lohn nach Belieben festlegen und dies abhängig von der Qualifikation des Arbeitnehmers und eventuell von kollektivvertraglich festgelegten Lohntabellen.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es in Luxemburg einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, der auf der Grundlage der beruflichen Qualifikation des Arbeitnehmers berechnet wird. Dies wird als sozialer Mindestlohn für qualifizierte und nicht qualifizierte Arbeitnehmer bezeichnet.
Unqualifizierter Arbeitnehmer
Alter | SML €/Monat | SML €/Stunde | % du SML |
≥ 18 | 2.508,24 € | 14.4985 € | 100% |
17-18 Jahre | 2.006,59 € | 11.5988 € | 80% |
15-17 Jahre | 1.881,18 € | 10.8739 € | 75% |
Qualifizierter Arbeitnehmer = 120% des SML
Monatslohn | Stundenlohn |
3.009,88 € | 17,3982 € |
Als qualifizierter Arbeitnehmer gilt:
- ein Arbeitnehmer, der einen Beruf ausübt, welcher eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, die mit einem staatlich anerkannten Diplom bescheinigt wird, das mindestens einem CATP/DAP (von der technischen Berufsschule ausgestelltes Diplom) entspricht;
- der Inhaber eines CCM („Certificat de Capacité Manuelle“) mit mindestens 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung;
- der Inhaber eines CITP („Certificat d’Initiation Technique et Professionnelle“) mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung;
- ein Arbeiternehmer ohne Diplom, der aber wenigstens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen kann;
- ein Arbeitnehmer der mindestens 6 Jahre schrittweise zunehmende fachliche Qualifikationen erworben hat, in einem Beruf, dessen Ausbildung nicht durch ein offizielles Diplom bestätigt wird.
Erhöhung des sozialen Mindestlohns
Der Mindestlohn steigt entweder aufgrund einer Indexierung der Löhne oder aufgrund einer von der Regierung beschlossenen Anpassung:
- Die automatische Indexierung der Löhne
Jedes Gehalt (einschließlich des sozialen Mindestlohns) wird automatisch an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Dies wird gemeinhin als Index bezeichnet.
Jedes Mal, wenn ein Index ausgelöst wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Bruttolöhne aller seiner Mitarbeiter um 2,5 % zu erhöhen. Die letzte Anwendung des Index fand am 1. April 2023 statt und der nächste Index wird derzeit für Ende 2023 erwartet.
- Die gesetzliche Anhebung der sozialen Mindestsätze
Das luxemburgische Arbeitsrecht sieht vor, dass die Regierung in jedem ungeraden Jahr einen Bericht über die allgemeine Einkommensentwicklung vorlegen muss und dann durch eine Gesetzesänderung eine entsprechende Anpassung der sozialen Mindestlöhne vornehmen kann. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Erhöhung der sozialen Mindestlöhne zum 1. Januar des betreffenden Jahres umzusetzen. Die letzte gesetzliche Erhöhung der sozialen Mindestlöhne fand am 1. Januar 2023 statt und betrug 3,2% der Bruttobeträge.
Entsprechend seinem Motto „Morgen einen Schritt voraus“ setzt sich der LCGB für effiziente Lösungen ein, um die Kaufkraft der Beschäftigten aller Branchen zu stärken:
- Beibehaltung des Indexes und der Rentenanpassung
- Steuerreform zugunsten von niedrigen und mittleren Löhnen
- Erhöhung des Mindestlohns über die Armutsgrenze hinaus
- Verbesserung des Kindergeldes
- Verhandlung von attraktiven Kollektivverträgen
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Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung?
- Monatslohn
In diesem Fall bezieht der Arbeitnehmer unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Monat, unabhängig von der Inanspruchnahme von Urlaubstagen und unabhängig von eventuell geleisteter Feiertagsarbeit jeden Monat denselben Lohn.
- Stundenlohn
In diesem Fall sind natürlich die geleisteten Arbeitsstunden zu entlohnen, denen die im Laufe des Monats in Anspruch genommenen Urlaubstage und die Feiertagsarbeit hinzuzufügen sind.
- Leistungslohn
Die Leistung kann in einer bestimmten Anzahl hergestellter Teile oder bearbeiteter Quadratmeter, in Provisionen oder in einer prozentualen Verkaufsbeteiligung bestehen, um nur einige Beispiele zu nennen. Im Allgemeinen wird diese Art der Entlohnung mit einem Teil des klassischen Lohns (pro Monat oder pro Stunde) kombiniert.
Möchten Sie mehr über alle luxemburgischen Sozialleistungen erfahren? Lesen Sie die LCGB-Broschüre „Ihre Sozialleistungen“:

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