Finanzierung der Gesundheitskasse: Nachtigall ik hör dir tappsen !

Communiqués - 22/07/10
Der LCGB hat mit viel Interesse die « Vorgaben » zum finanziellen Ausgleich des Haushalts der Gesundheitskasse verfolgt, die in den vergangenen Tagen von Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo über die Attributionen des Direktionskomitees der Gesundheitskasse hinweg im Rahmen der Öffentlichkeit und auch auf Ebene der Politik gemacht wurden.

Zum Ausgleich des drohenden Defizits von nunmehr rund 60 Millionen € für das Budgetjahr 2011 wird der LCGB sich jeglicher Verschlechterung der Leistungen und Erhöhung der Eigenbeteiligungen widersetzen.

Darüber hinaus bestehen mehrere Möglichkeiten, das Defizit auszugleichen. Spareffekte, die nicht zu Lasten der Versicherten oder der Arbeitnehmer im Gesundheitswesen gehen, sollten im Rahmen der seit 2009 angebahnten Reform des Gesundheitswesens und der Krankenversicherung definiert werden. Der LCGB erwartet mit Spannung die konkreten Vorschläge des Ministers, die kommenden Montag offiziell den Sozialpartnern unterbreitet werden sollen.

In diesem Zusammenhang erinnert der LCGB an eine Maßnahme, die bereits im Rahmen der Frühjahrsquadripartite von Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo skizziert wurde, und die für viel Aufregung sorgte und auch weiterhin sorgt: nämlich die „Integration der ‚assurance-maternité' in die ‚assurance-maladie'". Die Kosten des Mutterschaftsurlaubs werden zurzeit über den Staatshaushalt finanziert, auch wenn bereits die administrative Arbeit bei der Gesundheitskasse angegliedert ist. Der LCGB befürchtet, dass hier versucht wird Kosten vom Staatshaushalt in die Krankenkasse zu verlegen.

Der LCGB stellt in diesem Kontext die Frage: wie viel Geld würde eine Beitragserhöhung von 0,15 % jeweils bei den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern bringen? Wie viel Geld würde eine Erhöhung der Beitragsgrenze auf 6 oder 7-mal den Mindestlohn bringen? Schafft man hier bereits die Mehreinnahmen zur Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs über den Weg der Krankenkassen? Denn das geschätzte Defizit von rund 60 Millionen € wäre leicht durch die Beibehaltung des aktuellen Niveaus der obligatorischen Reserve (5,5% der Gesamtausgaben des Gesundheitswesens) zu bereinigen.

Prinzipiell verweigert sich der LCGB nicht einer marginalen Beitragserhöhung, da sie die am wenigsten ungerechte Finanzierungsmodalität darstellt: die Arbeitgeber werden im gleichen Maße belastet wie die Arbeitnehmer. Der LCGB kann auch gegebenenfalls einer Erhöhung der Beitragsgrenze zustimmen. Der LCGB wird aber sehr kritisch prüfen und hinterfragen weswegen genau an diesen Schrauben gedreht werden soll.