Ladenöffnungszeiten: Nicht nur die Arbeitgeber im Handel haben am 7. Juni gewählt!

Communiqués - 08/07/09
Einer der Punkte der neuen Regierungserklärung soll die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten am Samstagabend, das heisst von 18.00 auf 20.00 Uhr, sein.


Das Stretchen der Ladenöffnungszeiten, so wurde von Herrn François Biltgen argumentiert, sei notwendig um die Kompetitivität in der Grossregion anzuregen und Arbeitsplätze zu schaffen. Des Weiteren soll dafür Sorge getragen werden, dass die Öffnungen an Sonntagen auf ein Minimum reduziert werden. Laut Informationen des LCGB soll die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten mit den Gewerkschaften im Vorfeld diskutiert werden.

Die Thematik von erweiterten Ladenöffnungszeiten ist etwas komplizierter als ein Freifahrtschein für die Betriebe vermuten lässt. Fakt ist, dass Luxemburg bereits jetzt schon über die längsten Öffnungszeiten verfügt und eine blanke Erweiterung am Samstagabend sicherlich nicht automatisch mehr Kaufkraft nach Luxemburg bringt. Hier stellt sich sicherlich auch die Frage des Kleinhandels zu den Grossverkaufsflächen auf der grünen Wiese.

Bis zum Jahre 1995 waren die Ladenöffnungszeiten am Samstag verlängert. Sie wurden auf 18.00 Uhr verkürzt weil unter der Woche längere Öffnungszeiten eingeführt wurden. Die Kompetitivitätsproblematik stellte sich sicherlich zu dieser Zeit auch.

Dazu kommt, dass sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Entlohnungssituation im Handel alles andere als sozial zu bezeichnen sind. Hierüber muss prioritär verhandelt werden.

Dass auf der Gegenseite die Sonntagsarbeit eingeschränkter gehandhabt werden soll, klingt wenig glaubwürdig angesichts der Erfahrungen der Vergangenheit.

Der LCGB hat mehrmals die Gewerbeinspektion, das Arbeitsministerium und das Mittelstandsministerium schriftlich darauf hingewiesen, dass einige Handelsbetriebe im Durchschnitt 20 Sonntage (14.00 - 18.00 Uhr) pro Jahr geöffnet sind. Bis heute wurde recht wenig gegen diese Sachlage unternommen.

Das Stretchen der Öffnungszeiten am Samstag soll Arbeitsplätze schaffen? Doch heute schon ist den Phantasien der Arbeitgeber keine Grenzen gesetzt: es werden immer mehr Teilzeitbeschäftigte im Handel eingestellt, die dann steuer- und beitragsbefreite Überstunden ableisten müssen und deren wöchentliche Arbeitszeit sich oftmals über sechs oder sieben Tage erstreckt. Auf diese Art und Weise entstehen keine neuen Arbeitsplätze sondern prekäre Arbeitsverhältnisse.

Der LCGB fordert die zukünftigen Verantwortungsträger in der Regierung auf, sich schnellstmöglich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen um über das Ladenöffnungszeitengesetz ausgiebig zu diskutieren und im Sinne der Arbeitnehmerschaft im Sektor Handel eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Die Angestellten im Handelssektor dürfen nicht die Stiefkinder der Nation sein und eine sozial orientierte Politik darf nicht ausschliesslich den Interessen der Arbeitgeber dienen.

Mitgeteilt vom LCGB Fachverband Handel am 8. Juli 2009

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