Arbeitslos nach 52 Wochen Krankheit: es kann jeden treffen!
Herr X ist seit längerem krank (z. B. Krebs). Nach 50 Wochen Krankmeldung kann er wieder arbeiten. Jedoch erleidet er anschließend unglücklicherweise einen Unfall und ist wieder mehrere Wochen ans Bett gefesselt. Die Krankmeldungen werden zusammengezählt. Herr X war mehr als 52 Wochen krank-geschrieben. Er verliert deswegen automatisch sein Recht auf Krankengeld sowie seinen Arbeitsplatz!
Der LCGB fordert eine Änderung des Gesetzes vom 21. Dezember 2004, das vorschreibt, dass die Krankmeldungen von Arbeitnehmern, die zusammen 52 Wochen*) überschreiten, zum Verlust des Rechtes auf Krankengeld und zum automatischen Arbeitsplatzverlust führen.
*) 52 Wochen binnen einer Referenzperiode von 104 Wochen. Die Fehlzeiten wegen Krankheit, Berufskrankheit und Unfall werden zusammengerechnet!
Diese gesetzliche Reglementierung, die anfänglich Missbräuche verhindern sollte, ist viel zu streng. Sie trifft auch Arbeitnehmer, die guten willens sind, die jedoch auf Grund unglücklicher Umstände die 52 Wochenfrist überschreiten.
Der LCGB fordert insbesondere, dass die Fehlzeiten auf Grund eines Unfalls nicht mehr mitgezählt werden. Niemand wird absichtlich Opfer eines Unfalls, hier gibt es keinen Missbrauch!
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