LCGB fordert Verdoppelung der Heizkostenzulage

Communiqués - 21/05/08
In den letzten 12 Monaten ist in Luxemburg der Preis für Lebensmittel um fast 7% gestiegen, bei Energieprodukten wie dem Benzin waren es rund 20%, beim Heizöl sogar satte 60%.

Der LCGB fordert deshalb die Parteien auf, auf den enormen Kaufkraftverlust zu reagieren. In einem Forderungskatalog an Premierminister Jean-Claude Juncker steht unter anderem, dass der LCGB eine Verdoppelung der Heizkostenzulage für das Jahr 2008 fordert.

Warum diese Forderung?

Für 1000 Liter Heizöl bezahlte der Bürger im April 2007 rund 510 Euro. Heute, gut 12 Monate später kosten 1000 Liter 843 Euro, das ist ein Preisanstieg von über 60%! Für einen Mindestlohnbezieher ist dies eine Stange Geld, weil es nicht die einzige Preissteigerung ist, mit der er zu kämpfen hat. Die Politik muss schnell handeln, weil die drastischen Anstiege der Preise den Bürger in kurzer Zeit getroffen haben. Deshalb die Forderung des LCGB an die Regierung, die Heizkostenzulage für das Jahr 2008 zu verdoppeln. Um die einkommensschwachen Haushalte zu unterstützen, hatte die Regierung die Heizkostenzulage zum 1. Januar 2008 um 10% erhöht. Der LCGB begrüßt diesen Schritt, stellt aber fest, dass diese 10-prozentige Anpassung bei weitem nicht reicht um die hohen Erdölpreise besser zu verkraften. Außerdem gibt es weltweit kein Experte der voraussagen kann, wann der Preisanstieg beim Erdöl aufhört.


Höhe der Zulage

Die Höhe des Heizkostenzuschusses ist nach Zusammensetzung des Haushalts gestaffelt. Hier die Tabelle mit der jährlichen Zulage für das Jahr 2008, sowie der Forderung des LCGB.

 

Haushalt

Monatliches

Einkommen

Jährliche Zulage

für 2008

Forderung LCGB

1 Person          

1570,32 €

660 €

1320 €

2 Personen      

2355,76€

825 €

1650 €

3 Personen       

2804,19€

990 €

1980 €

4 Personen      

3251,61€

1155 €

2310 €

5 Personen      

3708,84€

1320 €

2640 €

In den letzten 7 Jahren hat die Zahl der Nutznießer der Heizkostenzulage sich fast verdoppelt! Im Jahre 2000 kamen rund 5300 Haushalte in den Genuss des Zuschusses, 2007 waren es fast rund 9500 einkommensschwache Haushalte.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist der nationale Solidaritätsfonds. Formulare liegen in den meisten Gemeinden und deren Sozialämtern aus.