Kinderbonus: Monatliche Auszahlung wird angestrebt

Communiqués - 13/12/07
Der LCGB hatte bereits mehrmals auf die technische Komplexität der Auszahlung des Kinderbonus hingewiesen und dabei eine monatliche Auszahlung gefordert um somit den Empfängern besser entgegenzukommen und zugleich ein Maximum an Problemen administrativer Art aus dem Weg zu räumen.

In diesem Sinne hat der LCGB nicht nur im Rahmen der Gutachten der Berufskammern Position für eine monatliche Auszahlung des Kinderbonus bezogen, sondern auch bei Staats- und Premierminister Jean-Claude Juncker interveniert.

Der Staatsminister will nunmehr den Überlegungen des LCGB zu einem grossen Teil folgen und prüft die Möglichkeit ab dem Jahre 2009 den Kinderbonus monatlich auszuzahlen.

Für das Jahr 2008 käme es aus technischen Gründen noch zu einer einmaligen Auszahlung, voraussichtlich im Monat März. Hier würde die einmalige Auszahlung des gesamten Bonus den Vorteil haben, dass die Verzögerung gegenüber dem Wegfall der Steuervergünstigung für Kinder, die ja bereits ab dem 1. Januar 2008 effektiv werden soll, besser ausgeglichen werden kann.

Der LCGB begrüsst vor allem den prinzipiellen Entschluss zu Gunsten einer monatlichen Auszahlung des Kinderbonus. Insbesondere wird somit sichergestellt, dass die Nutzniesser, die künftig in der Steuerklasse 2 geführt werden, regelmässig den Vorteil des Kinderbonus nutzen und somit auch eine eventuelle Mehrbelastung durch den Wechsel der Steuerklassen besser kompensieren können.

Der LCGB verweist darauf, dass die notwendigen Mittel zur reibungslosen Auszahlung des Kinderbonus zügig bereitgestellt werden müssen.

Mitgeteilt vom LCGB am 13. Dezember 2007