Kinderbonus: Bedenken des LCGB bestätigt

Communiqués - 05/12/07
Der Staatsrat hat nun auch vorgeschlagen, den Kinderbonus monatlich auszuzahlen. Somit sieht sich der LCGB in seiner Position bestätigt die er in den Berufskammern zum Ausdruck brachte, nämlich, dass der geplante Kinderbonus nicht einmal pro Jahr sondern monatlich ausgezahlt werden soll.

Die monatliche Auszahlung hat u.a. den Vorteil, dass die Nutzniesser, die künftig in der Steuerklasse 2 geführt werden, regelmässig den Vorteil des Kinderbonus nutzen und somit auch eine eventuelle Mehrbelastung durch den Wechsel der Steuerklassen besser kompensieren können.

Der LCGB hat zudem nach internen Analysen und in zahlreichen Gesprächen mit Experten festgestellt, dass die Auszahlung des Kinderbonus verschiedene technische Fragen aufwerfen kann, die noch gelöst werden müssen, ansonsten könnten verschiedene Kategorien nicht in den Genuss des Bonus kommen. Es gilt auch die nötigen Mittel zu verwenden um eine reibungslose Auszahlung zu gewährleisten.

Ein Beitrag zur Lösung eines grossen Teiles dieser Fragen stellt die monatliche Auszahlung des Kinderbonus dar. Es sollte ermöglicht werden, den Kinderbonus monatlich wie das Kindergeld auszuzahlen.

Mitgeteilt vom LCGB am 5. Dezember 2007

 

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