Gesetzesprojekt 6148: Der LCGB lehnt jede ungleiche Behandlung der Arbeitnehmer ab!
Das Gesetz wird bedeutende finanzielle Konsequenzen für die Arbeitnehmer und insbesondere die Grenzgänger mit Kindern über 18 Jahren, die weiterführende Studien aufnehmen, mit sich bringen: Verlust des Anrechts auf Familienzulagen, auf den Kinderbonus, ... und dies vom 1. Oktober 2010 an! Dies kommt für die betroffenen Familien einer Katastrophe gleich!
Der LCGB hat die betroffenen Arbeitnehmer seit dem 1. Juli im Rahmen einer groß angelegten Informationskampagne über die Konsequenzen der anstehenden Änderungen des Gesetzesprojektes 6148 aufgeklärt.
Zudem hat der LCGB sich unter anderem in zwei kurzfristig anberaumten Unterredungen mit der Ministerin für Familie und Integration, Marie-Josée Jacobs sowie bei Hochschul- und Forschungsminister François Biltgen für die Rechte der Betroffenen eingesetzt.
Die Gewerkschaft muss nach der heutigen Abstimmung im Parlament jedoch leider feststellen, dass die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer in Luxemburg nicht mehr garantiert ist.
Der LCGB-Vorsitzende und CSV-Abgeordnete Robert Weber hat mit seinem „Nein" im Rahmen der Parlamentsabstimmung über das Gesetzesprojekt 6148 die Position des LCGB klar und deutlich verteidigt.
Die Gewerkschaft lehnt jede Maßnahme ab, die zur ungerechten Behandlung der Arbeitnehmer führt. Bei gleicher Arbeit und gleichen Sozialbeitragen müssen ALLEN Arbeitnehmern gleiche Leistungen geboten werden! Der LCGB möchte kein Zwei-Klassen-Steuersystem!
Der LCGB wird im Hinblick auf den Schutz der Interessen der Arbeitnehmer sämtliche rechtliche Möglichkeiten analysieren.
Die Gewerkschaft ruft alle Arbeitnehmer dazu auf, sich weiterhin mittels der Aktion des LCGB für ein gerechtes und gleiches Sozial- und Steuersystem für alle einzusetzen.












