Kontrollen im Krankenschein: Dem Gesundheitszustand der Betroffenen entsprechen!

Zurzeit überarbeitet die luxemburgische Gesundheitskasse ihre Statuten bzgl. der Kontrollen im Krankenschein und insbesondere der Zeiten, zu denen ein Arbeitnehmer, der krank geschrieben wurde, seine Wohnung verlassen darf.

Für den LCGB muss das Hauptaugenmerk einer solchen Reform auf einer menschlich annehmbaren Ebene liegen und dem eigentlichen Gesundheitszustand der Betroffenen Rechnung tragen. Für den LCGB ist die Position der Arbeitgeber, deren Vertreter in der Gesundheitskasse mitdiskutieren, nicht annehmbar. Laut Arbeitgeberverbänden würden die Kranken höchstens zwei mal zwei Stunden pro Tag Ausgang haben. Dies käme in den Augen des LCGB dem Zustand eines Gefängnisses gleich. In Wirklichkeit geht es den Arbeitgebern darum, ohne weitere medizinische Überlegungen den Krankheitszustand als solchen zu verunglimpfen und als ein fehlerhaftes Verhalten gegenüber den Unternehmen und der Gesellschaft darzustellen.

 

Der LCGB fordert, dass die aktuellen Ausgangsbestimmungen wie bisher, nach dem 5. Krankheitstag zwischen 10.00 und 21.00 Uhr gelten sollen. Darüber hinaus muss auch ein besonderes Augenmerk auf schwerwiegende Krankheiten (Krebs z.B.) gelegt werden, denn hier ist ein Rückzug in die eigenen vier Wände oft unmenschlich und medizinisch ungeeignet um mit dem jeweiligen Krankheitsbild umzugehen. Auch sind all zu schnelle und eifrige Kontrollen hier völlig unangebracht. Des Weiteren ist auch eine Antragsprozedur, die eine gewisse Krankheitsdauer berücksichtigt, nicht die, an diese Krankheiten angepasste Antwort.

 

Der LCGB weist die Vorschläge der Verwaltung der Gesundheitskasse zurück, die dahin gehen, dass ein Kompromiss zwischen den übertriebenen Patronatsforderungen und der Gewerkschaftshaltung gesucht wird. Die Vorschläge der Verwaltung der Gesundheitskasse bleiben viel zu zaghaft und sind eher dadurch motiviert, dass hier die Verwaltung eine leicht zu handhabende Prozedur aus Sicht der Behörden anstrebt und weniger die reelle medizinische Situation der Betroffenen ins Auge fasst.

 

Der LCGB wird solch eine Position nicht annehmen und befasst den Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo mit den legitimen Interessen der Betroffenen. Hier müssen gesundheitliche Überlegungen vorherrschen und nicht ein rein prozedurales Korsett angelegt werden.

 

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