Ärztliche Kontrolle von Berufsfahrern

Der LCGB-Transport hat sich nach mehreren Beschwerden von Mitgliedern, denen es zur Auflage gemacht wurde, eine ärztliche Bescheinigung beizubringen, bzw. beim medizinischen Ausschuss des Verkehrsministeriums vorstellig zu werden um ihren Führerschein zu behalten, an den Minister für Infrastrukturen gewandt.

Fahrer werden regelmäßig dazu aufgefordert, sich unabhängig von den Gültigkeitsfristen ihres Führerscheines, einer medizinischen Untersuchung zu unterwerfen, bzw. bei einem ärztlichen Ausschuss vorstellig zu werden um ihre Fahrtauglichkeit unter Beweis zu stellen.
Die Kosten dieser Arztbesuche werden nicht

erstattet. Durchschnittlich 55 Euro pro Visite stellen jedoch eine nicht unbedeutende finanzielle Last dar, vor allem wenn die Vorladungen binnen sehr kurzer Fristen erfolgen.

Der LCGB-Transport ersucht um Informationen zu den Details der Organisation dieser Untersuchungen sowie zu den Modalitäten und Verordnungen, denen sie unterworfen sind.

Zudem fordert der LCGB-Transport:

- dass die Kosten der spezifischen Untersuchungen erstattet werden
- dass das Vorladungsverfahren weitaus transparenter gestaltet wird
- dass auf keinen Fall die Situation eintritt, dass die Betroffenen während des Verfahrens keinen Führerschein mehr haben.

Diesbezüglich hat der LCGB um eine Unterredung gebeten, damit Forschritte in dieser Sache erzielt werden.

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