Brief an Staatsminister Jean-Claude Juncker: Maßnahmen zu Lasten der Grenzgänger!
Sehr geehrter Herr Premierminister,
anlässlich der Erklärung zur Lage der Nation wurden mehrere Maßnahmen bezüglich der Steigerung der Einnahmen und der Senkung der Ausgaben des Staates genannt. Unter besagten Maßnahmen gibt es zwei, auf die wir an dieser Stelle zurückkommen möchten und die eine besondere Belastung für die Grenzgänger darstellen.
Zu den Familienzulagen
Es handelt sich zunächst um die Beschränkung des Familienzulagenanspruchs bis 21 Jahre. Diese Maßnahme trifft vor allem die Grenzgänger. Der Verlust der Zulagen führt zu finanziellen Mindesteinbußen von (234,12 € x 12 Monate) + 161,67 € an Beihilfen für den Schulanfang, also insgesamt 2.971,11 € jährlich pro Kind. Das ist ein stattlicher Betrag!
Die Einführung einer Studienbörse von 6.000 € sowie eines niedrig verzinsten Kredits von ebenfalls 6.000 € für weiterführende Studien gleicht glücklicherweise den Verlust für die, im Lande wohnenden Familien aus. Dies ist aber nicht der Fall für die Grenzgänger, die keinen Anspruch auf diese „alternative Maßnahme" anmelden können.
Die Kosten eines Studienjahres stellen eine sehr hohe Belastung für eine Familie dar und die Streichung der Familienzulagen ab 21 Jahren bringt viele Grenzgängerfamilien, deren Kinder weiterführenden Studien absolvieren, in Schwierigkeiten. Es besteht sogar die große Gefahr, dass gewisse Familien, die ohnehin an allen Ecken und Enden sparen müssen, nicht mehr oder nur sehr schwer die Studien ihrer Kinder finanzieren können.
Die eventuelle Gewährung von Studienbörsen in den Nachbarländern hängt außerdem von recht niedrigen Einkommensgrenzbeträgen ab, die selbst ein Lohnempfänger, der den sozialen Mindestlohn erhält, mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits überschreitet.
Diese Maßnahme ist leider nicht die erste Einschränkung von Familienleistungen für Grenzgänger. Die im Jahre 2006 getroffene Entscheidung, die Familienleistungen nicht mehr an den Index zu binden, hat bereits zu beträchtlichen Einsparungen geführt. Im Zuge dieser Maßnahme wurde das System der Dienstleistungsschecks eingeführt, von dem die rund 150.000 Grenzgänger komplett ausgeschlossen sind.
Und wir könnten etwa in demselben Kontext die seit 2005 gehandhabte Gleichstellung der belgischen Laufbahnunterbrechungen mit üblichen Familienleistungen und die entsprechende Herabsetzung des Betrages, den die CNPF an ausgleichenden Beihilfen schuldet (sowie den Kinderboni) für Grenzgängerfamilien nennen. Ungeachtet der Urteile der höchsten Gerichte des Landes wurden (und werden in gewissen Fällen nach wie vor) Grenzgängerfamilien ungerechterweise hunderttausende Euros infolge dieser Politik vorenthalten.
Schon seit einigen Wochen werden wir von vielen Grenzgängern auf die Streichung der Familienzulagen ab dem 21. Lebensjahr angesprochen. Viele Grenzgänger halten diese Maßnahme für ungerecht.
In der Debatte über den Bericht des Sonderausschusses „Wirtschaftskrise" im März 2009 hatte ein Abgeordneter für die Herabsetzung der Familienzulagen für diejenigen, die im Ausland wohnhaft sind (also Grenzgänger), als „Krisenbekämpfungsmaßnahme" plädiert.
In einer Mitteilung hatte der LCGB damals Ihre Reaktion gegenüber solchen Aussagen begrüßt. Sie hatten die damals als „sehr gefährliche Politik" bezeichnet. Sie hatten in Ihrer Antwort den betreffenden Abgeordneten daran erinnert, dass die Grenzgänger die gleichen Steuern wie die Luxemburger zahlten und demnach auch Anspruch auf die gleichen Leistungen hätten. Sie hatten ebenfalls auf die Bedeutung der Grenzgänger für die Luxemburger Wirtschaft hingewiesen. Die Grenzgänger „schafften Wohlstand und seien keine Bürde".
Ihre Aussagen wurden zu jener Zeit von den Grenzgängern sehr geschätzt.
Die Grenzgänger sind solidarisch. Das Gefühl, das jedoch zur Zeit bei nicht wenigen Grenzgängern vorherrscht, ist der Eindruck, dass sich zunehmend zu einem System der Zwei-Klassen-Gesellschaft hin bewegt wird und dass die Regel, dass bei gleicher Arbeit, gleichen Sozialabgaben und gleichen Steuern auch gleiche Leistungen geboten bzw. gleiche Rechte gelten müssen, in mehreren Bereichen scheinbar nicht mehr gilt.
Dies darf jedoch nicht der Fall in einem Land sein, dessen wirtschaftliche Entwicklung seit eh und je auf den Beitrag der Grenzgänger zählen konnte!
Dies darf auch nicht der Fall in einem Land sein, das stets gute Beziehungen zu seinen Nachbarländern und Grenzgebieten hatte und in dem bilaterale Zusammenarbeit stets als ein wichtiger Faktor des Wachstums und des sozialen Fortschritts für alle Bürger in der Großregion betrachtet wurde.
Dies darf außerdem nicht der Fall in einem Land sein, das Vorreiter im Rahmen des europäischen Aufbauwerkes sein möchte und auch ist und das die Werte der Gleichbehandlung und der Offenheit auf seine Fahnen schreibt.
Aus diesem Grunde möchten wir Sie darum bitten, die beabsichtigte Streichung der Familienzulagen für Kinder ab dem 21. Lebensjahr zu überdenken.
Zur Steuerabzugsfähigkeit von Fahrtkosten
Wir möchten ebenfalls ein zweites Thema ansprechen, das die Grenzgänger auch im Besonderen betrifft. Es handelt sich dabei um die Senkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten (FD) um 50 %.
Diese Maßnahme gilt zwar wie die übrigen angekündigten Steuermaßnahmen für alle Arbeitnehmer, doch liegt es auf der Hand, dass der Arbeitnehmer härter von dieser Maßnahme getroffen wird, je weiter er von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt. Es ist ja so, dass der Grenzgänger im Allgemeinen einen recht weiten Weg zur Arbeit hat (der überdies immer länger wird) und seine Fahrtkosten (FD) bis höchstens 30 km von der Steuer absetzen kann. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 2.970 €.
Wird dieser Betrag durch zwei geteilt (FD-Höchstbetrag von 1.485 €), bedeutet dies, dass die übrigen 50 % zum marginalen Besteuerungssatz besteuert, d.h. zu dem Satz, der auf dem letzten Einkommensteilbetrag erhoben wird. Beträgt dieser Satz 20 %, sind jährlich 297 € mehr Steuern zu entrichten. Bei einem Satz von 30 % steigen die zusätzlich zu zahlenden Steuern auf 445,5 €, ...
Der Aufbau Europas ermöglichte die Freizügigkeit der Personen und Güter. Es wurden im Zuge des europäischen Aufbaus ein einheitlicher Raum und eine Einheitswährung geschaffen. Europa hat Stabilität und sozialen Fortschritt gebracht. Die Regierung des Großherzogtums hatte stets eine Vorreiterrolle in diesem Bereich inne und verteidigte stets harmonisches Wachstum und eine gemeinsame Entwicklung sowohl in Europa als auch innerhalb der Großregion.
Der LCGB vertritt die Ansicht, dass es für den sozialen Zusammenhang von grundlegender Bedeutung ist, dass der weitere Aufbau Europas der Garant für eine gerechte Behandlung aller Bürger ist und dass vergleichbare Normen für die sozialen Rechte aller Arbeitnehmer, ob Einheimische oder Grenzgänger, angewandt werden.
Wir würden uns freuen, in Rahmen einer Unterredung Ihnen unseren Standpunkt zu diesen Themen erläutern zu dürfen. In der Hoffnung auf eine positive Antwort auf unsere Anfrage verbleiben wir hochachtungsvoll,
Patrick DURY
LCGB-Generalsekretär
Vincent JACQUET
Gewerkschaftssekretär LCGB-Grenzgänger












