Gewerblicher Stra?engüterverkehr und Logistiksektor: Kollektivvertrag unterzeichnet

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Die Gewerkschaften LCGB und OGBL sowie die Luxemburger Handelskonföderation unterzeichneten am 1. Februar 2010 den Kollektivvertrag für den Transport- und Logistiksektor. Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten für den gewerblichen Strassengüterverkehr, wurden keine Verschlechterungen im Vergleich zum aktuellen Kollektivvertrag eingeführt. Die Grundelemente des ehemaligen Vertrags wurden für 13 Monate verlängert. Weiterhin wurde der neue Kollektivvertrag an die gültige europäische und nationale Gesetzgebung angepasst.

Der Vertrag trat am 1. Februar 2010 in Kraft und hat eine Gültigkeit bis zum 31. März 2011. Sollte bis zum 31. März nächsten Jahres kein neuer Vertrag unterzeichnet worden sein, bleibt der aktuelle Vertrag bis zum Abschluss eines neuen Vertrages in Kraft. Der Kollektivvertrag ist anwendbar auf alle Betriebe des gewerblichen Straβengüterverkehrs, der Umzugsunternehmen, der Kurier- und Expressdienstleistungsbetriebe und der Logistikbetriebe. Betroffen hiervon sind rund 10000 Beschäftigte.


Die Vertragspartner haben die nötigen Schritte in die Wege geleitet um die Allgemeinverbindlichkeit beim Schlichtungsamt zu beantragen, womit der Kollektivvertrag über eine groβherzogliche Verordnung im „Mémorial" veröffentlicht wird und dann offiziell für den gesamten Wirtschaftszweig gültig ist.

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