Gewerblicher Stra?engüterverkehr und Logistiksektor: Kollektivvertrag unterzeichnet
Der Vertrag trat am 1. Februar 2010 in Kraft und hat eine Gültigkeit bis zum 31. März 2011. Sollte bis zum 31. März nächsten Jahres kein neuer Vertrag unterzeichnet worden sein, bleibt der aktuelle Vertrag bis zum Abschluss eines neuen Vertrages in Kraft. Der Kollektivvertrag ist anwendbar auf alle Betriebe des gewerblichen Straβengüterverkehrs, der Umzugsunternehmen, der Kurier- und Expressdienstleistungsbetriebe und der Logistikbetriebe. Betroffen hiervon sind rund 10000 Beschäftigte.
Die Vertragspartner haben die nötigen Schritte in die Wege geleitet um die Allgemeinverbindlichkeit beim Schlichtungsamt zu beantragen, womit der Kollektivvertrag über eine groβherzogliche Verordnung im „Mémorial" veröffentlicht wird und dann offiziell für den gesamten Wirtschaftszweig gültig ist.












