BREXIT: Der LCGB fordert von der Regierung Abhilfe für die persönlichen Unsicherheiten zahlreicher britischer Bürger im Großherzogtum

Sind Sie britischer Staatsbürger und haben Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft in Luxemburg oder brauchen weitere Informationen, kontaktieren Sie den LCGB-Helpdesk unter Tel.: 49 94 24-333!

If you are a British citizen living in Luxembourg having questions about a dual citizenship or if you need any further information, please do not hesitate to contact us via de LCGB-Helpdesk 49 94 24-333!

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Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte LCGB Nationalpräsident, Patrick DURY, die Forderung des LCGBs , dass die luxemburgische Regierung, nach dem katastrophalen Ergebnis des britischen Referendums über die Zugehörigkeit zur Europäische Union, eine rasche und effiziente Lösung für die Situation und das Statut der 6.119 britischen Bürger [i] im Großherzogtum findet.

Zurzeit debattieren die nationalen politischen Entscheidungsträger mit großem Eifer die wirtschaftlichen und politischen Folgen des BREXIT-Votums, ohne dabei den persönlichen Konsequenzen sowohl der britischen Bürger in Luxemburg als auch der luxemburgischen Bürger in Großbritannien Rechnung zu tragen. Zahlreiche Expats sehen sich mit einer ganzen Bandbreite an Fragen konfrontiert mit denen ein hohes Maß an Unsicherheit einhergeht, u.a. ob sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, um ihr derzeitiges Berufsleben fortzusetzen, ob sie trotz alledem weiterhin Rente vom britischen Staat im Großherzogtum (und umgekehrt) erhalten, wenn die gegenseitigen Abkommen auslaufen?

Um all diese persönlichen Unsicherheiten und Sorgen aufgrund von administrativen Zwängen und Einschränkungen (Antrag auf die „EU Blue Card“, d.h. die Arbeitserlaubnis in den Mitgliedsländern der EU, Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg, Arbeitserlaubnis in Luxemburg mit verpflichtender ärztlicher Kontrolle usw.) aufzuheben, ruft der LCGB die luxemburgische Regierung dazu auf, unverzüglich die Lage der britischen Bürger zu klären, ungeachtet der Bedingungen, die auf europäischer Ebene ausgehandelt werden. Da Großbritannien ebenfalls die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, fordert der LCGB von der luxemburgischen Regierung die rasche Vereinfachung und Beschleunigung der Einbürgerung, damit die besorgten britischen Bürger weiterhin ein gesichertes Berufsleben und/oder Familienleben in Luxemburg fortsetzen können.

In diesem Zusammenhang möchte der LCGB ebenfalls daran erinnern, dass die Freizügigkeit von Personen auf europäischem Hoheitsgebiet ein Grundprinzip der Europäischen Union ist und die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und gleichen Behandlung der Arbeitnehmer gewährleistet. Schon seit Jahren verlangt der LCGB einheitliche soziale Normen für ganz Europa, unter anderem einen garantierten Mindestlohn, Gesetze über die Entsendung von Arbeitnehmern usw… Die Entscheidung der Bürger Großbritanniens für den BREXIT beruht vielmehr auf der mangelnden Glaubwürdigkeit der britischen Regierung als auf der Ablehnung der Idee eines sozialen Europas. Ohne sich in die britische Politik einmischen zu wollen, setzt der LCGB sich für die Wahrung der europäischen Ideen ein, d.h. gleiche Arbeitsbedingungen in ganz Europa, gleiche Behandlung aller Arbeitnehmer, ein einheitliches Statut entsandter Arbeitnehmer (Arbeitszeiten, Löhne, Sicherheit) und gleiche Rechte aller Arbeitnehmer.

In diesem Sinne setzt der LCGB sich weiterhin für die Anwendung des Prinzips der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Güter in ganz Europa ein und fordert die luxemburgische Regierung dazu auf, eine rasche und effiziente Lösung für das Staut der britischen Arbeitnehmer in Luxemburg und für luxemburgischen Arbeitnehmer in Großbritannien zu finden, damit bedeutende Humanressourcen nicht verloren gehen.

Der LCGB möchte ebenfalls an die Lage der über 1.200 jungen Luxemburger erinnern, die zurzeit in Großbritannien studieren und sich ebenfalls über ihre Zukunft oder ihre Stipendien Sorgen machen.

In den kommenden Monaten wird der LCGB die britischen Bürger in Luxemburg weiterhin über die Konsequenzen des BREXITs informieren und ein offenes Ohr für alle Fragen in Bezug auf die administrativen Prozeduren zur Erlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit haben.

 

[i] Statec am 01.01.2016

[ii] Statec 2014/2015, luxemburgische Studenten mit finanzieller Unterstützung in Großbritannien

 

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