Editorial “Soziale Fortschrëtt”: Die Reform des PAN-Gesetzes – Eine verpasste Chance

Die Gespräche auf Ebene des permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschusses (CPTE) zur Reform des sogenannten PAN-Gesetzes von 1999 begannen im März 2015 (und wurden im März 2016 wegen des Scheiterns der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern beendet). Dabei ging es insbesondere darum eine neue Vereinbarung über die Referenzperiode sowie der Arbeitsorganisationspläne zu finden.
Seit Beginn der Verhandlungen vertritt der LCGB hierbei eine innovative Haltung mit einem grundlegend neuen Ansatz in diesen beiden Bereichen. Der LCGB hat dem Arbeitsminister schriftlich verschiedene Vorschläge unterbreitet. Alle unsere Vorschläge hatten die Zielsetzung, einen neuen verbesserten Rechtsrahmen bezüglich der Referenzperiode zu schaffen. Jegliche Verlängerung der Referenzperiode wäre nur im Rahmen einer ausgehandelten Vereinbarung innerhalb eines Kollektivvertrags möglich. Die einzelnen Modalitäten der Arbeitsorganisationspläne würden gemäß dem Mitentscheidungsverfahren zwischen den Personalvertretern und Arbeitgebern bestimmt werden. Ein klarer und präziser rechtlicher oder vertraglicher Rahmen und eine sorgfältige Planung, die innerhalb der Firmen festgelegt würden, hätten die realen Arbeitsbedingungen vor Ort berücksichtigt, um demnach die Arbeitszeitregelungen den wirtschaftlichen Herausforderungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeiter anzupassen.
Zudem hätten wir hiermit ein wichtiges Argument gegenüber den Arbeitgebern, zur Stärkung der Vertragspolitik in unserem Land geschaffen (50% der Arbeitnehmer fallen zurzeit nicht unter einen Kollektivvertrag).Ein Mitentscheidungsverfahren bezüglich der Arbeitsorganisation würde den Personalvertretern erlauben, neue Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarung zwischen Beruf und Familie umzusetzen.

Die Argumente des LCGBs haben die Arbeitgeber überzeugt, so dass sie einem Mitentscheidungsverfahren bei der Arbeitsorganisation zugestimmt haben.

Wir sind die Einzigen, die diesen Grundsatz gefordert haben und somit die einzige Gewerkschaft, die die Rolle der Personalvertreter stärken will.

Der Minister lehnte die von uns angeführten und verteidigten Grundsätze grundsätzlich nicht ab. Umso größer war unsere Enttäuschung als die schlussendlich gefundenen Lösungen der
Öffentlichkeit präsentiert wurden. Wir warten nun auf die Gesetzesvorschläge des Arbeitsministers, um definitiv Stellung zu beziehen.

  • Allerdings hier noch einige wichtige Fragen, die wohl unbeantwortet bleiben:
    Haben Arbeitnehmer, die aufgrund eines Kollektivvertrages bereits eine Referenzperiode von mehr als einem Monat haben, dann ein Anrecht auf einen zusätzlichen Urlaub von maximal 3,5 Tagen?
  • Was ist mit unserer Tarifautonomie? Müssen wir nun in allen Kollektivverträgen obligatorisch den zusätzlichen Urlaub bei einer verlängerten Referenzperiode festhalten?
  • Wenn die Arbeitgeber dem Rat der UEL folgen, von verlängerten Referenzperioden abzusehen, wo liegt dann noch der Nutzen dieses Gesetzes? Vergessen wir nicht, dass dann auch das Mitentscheidungsverfahren zu scheitern droht.
  • Was ist mit den anderen Vorschlägen des LCGBs, wie das Recht auf Teilzeit, die Frührente oder Altersteilzeit?

Der Gesetzesentwurf entspricht in dieser Form weder den Bedürfnissen der Angestellten noch denen der Firmen. Gerüchten zu folge ist der Entwurf das Resultat von Gesprächen
an einem anderen, mehr gewerkschaftspolitischen, Verhandlungstisch… An einem solchen Verhandlungstisch zählen die Interessen der Arbeitnehmer wenig.

Eine schlechte Reform, die kein gutes Omen für alle noch anstehenden Reformen ist.

Patrick DURY
Nationalpräsident des LCGBs

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