Gesetzesentwurf „Studienbeihilfen“

Meinungsaustausch über die von der Regierung geplanten Schritte

Am 20. Juni 2016 traf eine Delegation des LCGBs und der LCGJ (LCGB-Jugend) den beigeordneten Minister für Hochschulwesen und Forschung, Marc HANSEN, zum Meinungsaustausch über den Gesetzesentwurf für Studienbeihilfen, der demnächst verabschiedet werden soll.

Während des Treffens wurden auch die gegenwärtig anhängenden Verfahren beim Europäischen Gerichtshof besprochen.  Der beigeordnete Minister für Hochschulwesen und Forschung betonte, dass die beiden laufenden Verfahren im Zusammenhang mit derzeit nicht mehr gültigen gesetzlichen Bestimmungen stehen. Minister Marc HANSEN brachte in diesem Zusammenhang die Problematik der Patchwork-Familien zur Sprache, die sich seit der Einführung einer modularen Finanzierungshilfe in der Praxis nicht mehr stellt. Diese sieht vor, dass ein Teil der Studienbeihilfe an das Jahreseinkommen des Haushaltes, dem der Student angehört, gebunden ist sowie der Bedingung, einer durchgehenden Beschäftigung von 5 Jahren im Großherzogtum, die durch die Voraussetzung einer Beschäftigung von mindestens 5 Jahren innerhalb der letzten 7 Jahren vor Beantragung ersetzt wurde.

Patrick DURY, Nationalpräsident des LCGBs, der den Gesetzesentwurf grundsätzlich begrüßt, stellte dennoch weitere Forderungen. Der LCGB sieht die Notwendigkeit, eines garantierten Anspruchs für Studenten auf den vollen Umfang von Studienbeihilfen in Form von Darlehen, damit alle jungen Menschen, die nicht auf Stipendien oder die finanzielle Hilfe der Eltern zurückgreifen können, ein Hochschulstudium absolvieren können.

In diesem Kontext stimmte der LCGB auch zu, dass die verschiedenen Elemente der Beihilfen (Basisstipendium, soziales Stipendium, Mobilitätsstipendium, Familienstipendium) regelmäßig angepasst werden, fordert dies aber auch, für den Basisbetrag der Studiendarlehen.

Abschließend einigten sich der beigeordnete Minister für Hochschulwesen und Forschung und die Vertreter des LCGBs und der LCGJ darauf, dass das Ziel des Gesetzesentwurfes ist, den derzeitigen gesetzlichen Rahmen zu stärken und den Zugang zu einer Hochschulbildung für junge Menschen zu fördern.

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