Reform der Pflegeversicherung: Nur der Sozialdialog kann hochwertige Pflegeleistungen gewährleisten!

Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Christophe Knebeler, beigeordneter Generalsekretär, die Forderungen des LCGBs bezüglich der Reform der Pflegeversicherung vor. Angesichts erneuter Haushaltseinsparungen zu Lasten der Pflegeempfänger fordert der LCGB die Organisation einer Arbeitsgruppe mit allen Sozialpartnern, um den Vorentwurf der Pflegeversicherung im Interesse der Pflegeempfänger und der Arbeitnehmer im Pflege- und Sozialsektor anzupassen oder abzuändern.

Nach der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für die Reform der Pflegeversicherung Ende April 2016, ist die Regierung allem Anschein nach immer noch dabei, den Gesetzeswortlaut ohne direkte Beratung mit den Sozialpartnern zu überarbeiten.

Dieser Beweis eines fehlenden Sozialdialogs ist unannehmbar. Der LCGB fordert daher die sofortige Organisation einer Arbeitsgruppe mit sämtlichen betroffenen Sozialpartnern, damit Klärungen bzw. Anpassungen oder Abänderungen des Gesetzesentwurfs ermöglicht werden, bevor dieser endgültig angenommen wird.

Für den LCGB ist eine solche Arbeitsgruppe unumgänglich, weil der derzeitige Gesetzesentwurf erhebliche Lücken aufweist. Der LCGB fordert von der Regierung die Anpassung der Reform, damit wieder der Mensch und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt und die Arbeitsplätze und Existenz der Arbeitnehmer in diesem Sektor gewährleistet werden.

Die Regierung zielt ihren Aussagen zufolge auf eine bessere Qualität der Pflegeleistungen ab, wobei bereits Haushaltseinsparungen im Rahmen des „Zukunftspaketes“ vorgenommen,  Leistungen gestrichen und erneute Kahlschläge im Zuge der Reform vorgesehen sind. Da die Sparmaßnahmen des „Zukunftspaketes“ zu mehr als zwei Drittel zu den im Rahmen der Pflegeversicherung vorgesehenen Einsparungen beitragen, fordert der LCGB die Regierung auf, diese Maßnahmen unverzüglich zu beenden.

Angesichts der positiven Resultate der Pflegeversicherung, mit einem Überschuss von über 12,6 Millionen Euro im Jahre 2015 und einem voraussichtlichen Gesamtüberschuss von 89,6 Millionen Euro 2016, kann der LCGB den Überlegungen der Regierung nicht folgen, die vorsehen, identische oder sogar bessere Leistungen mit weniger Mitteln zu erbringen.

Für den LCGB zielt die Reform eindeutig nur auf eine Senkung der Ausgaben ab, was nicht mit dem Versprechen der Regierung im Abkommen vom 28. November 2014 übereinstimmt: „Die Pflegeversicherung wird reformiert […] im Hinblick auf die Gewährleistung notwendiger und nützlicher Leistungen ohne Beeinträchtigung, der für die Versicherten objektiv erforderlichen Leistungen.“ Diese Senkungen könnten hingegen Arbeitsplätze gefährden, Teilzeitstellen begünstigen oder die Preise der Betreuungsstrukturen und Pflegeheime in die Höhe schnellen lassen.

 

 

Im Interesse der Leistungsempfänger und der Arbeitsplätze im Pflege- und Sozialsektor fordert der LCGB eine Reform, die den Schwerpunkt auf die erforderlichen Mittel zur Gewährleistung hochwertiger Pflegeleistungen legt.

Der LCGB fordert bezüglich der Finanzierung:

  • die rasche Beendung der Haushaltseinsparungsmaßnahmen des „Zukunftspakets“,
  • die Anhebung der finanziellen Beteiligung des Staates von 40 % auf mindestens 45 % der laufenden Ausgaben,
  • eine Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung der Leistungen,
  • die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten,

und allgemein:

  • ein aktiver Sozialdialog mit allen Sozialpartner,
  • ein Gesamtkonzept mit einer klaren und deutlichen Verbindung zwischen der Reform der Pflegeversicherung und der Überarbeitung des Krankenhausgesetzes,
  • die rasche Schaffung eines Gesetzesrahmens, der die Zurverfügungstellung von Übergangskrediten für die Jahre 2015-2016 erlaubt,
  • einen vollständigen Gesetzesentwurf mit
    • sämtlichen Texten der großherzoglichen Verordnungen, die im Gesetzesentwurf erwähnt werden (Beurteilungen und Qualitätslevel),
    • ein Muster der neuen Synthesen der Pflegeleistungsübernahmen,
    • ein Verzeichnis der übernommenen Leistungen vor und nach der Reform,
  • eine Pflegeversicherung auf Basis eines individuellen Ansatzes, der durch ein Modell mit verschiedenen Pflegeabhängigkeitsstufen schwierig umsetzbar ist,
  • eine Reform der Leistungsübernahmepläne, für mehr Flexibilität bei den Pflegeleistungen, wodurch das vorgeschlagene Pauschalpflegemodell hinfällig wird,
  • ein System mit Qualitätskontrollen vor Ort, nah bei den Patienten,
  • eine klar definierte Übergangszeit zur Einführung des neuen Pflegeversicherungssystems,
  • eine Zwischenbilanz der Pflegeversicherungsreform,
  • eine Studie über die Pensionstarife
  • sowie die Überarbeitung der Funktionsweise der Altersbetreuung.

Abschließend ist festzuhalten, dass das Datum des Inkrafttretens der Reform, der 1. Januar 2017, verschoben werden muss, um die erforderliche Zeit zur Verbesserung des Gesetzesentwurfes im Interesse der Patienten und der Arbeitnehmer des Pflege- und Sozialbereichs zu haben.

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